Gasinstallation

Wir verfügen über die Gaskonzession

Aufgrund der hohen Sicherheitsanforderungen müssen Betriebe, die an Gaseinrichtungen arbeiten, vom Gasversorgungsunternehmen benannt sein. Wir verfügen über diese Gaskonzession nach § 12 der AVBGasV (Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunden) und dürfen dementsprechend Arbeiten an der Gasversorgung durchführen.

Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunden (AVBGasV)

§ 12 Kundenanlage

(1) Für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und Unterhaltung der Gaseinrichtungen hinter dem Hausanschluss, mit Ausnahme der Messeinrichtungen des Gasversorgungsunternehmens und des Druckregelgeräts, ist der Anschlussnehmer verantwortlich. Hat er die Anlage einem Dritten vermietet oder sonst zur Benutzung überlassen, so ist er neben diesem verantwortlich.

(2) Die Anlage darf außer durch das Gasversorgungsunternehmen nur durch ein in ein Installateurverzeichnis eines Gasversorgungsunternehmens eingetragenes Installationsunternehmen nach den Vorschriften dieser Verordnung und nach anderen gesetzlichen oder behördlichen Bestimmungen sowie nach den anerkannten Regeln der Technik errichtet, erweitert, geändert und unterhalten werden. Das Gasversorgungsunternehmen ist berechtigt, die Ausführung der Arbeiten zu überwachen.

(3) Anlagenteile, die sich vor den Messeinrichtungen befinden, können plombiert werden. Ebenso können Anlagenteile aus tariflichen Gründen unter Plombenverschluss genommen werden. Die dafür erforderliche Ausstattung der Anlage ist nach den Angaben des Gasversorgungsunternehmens zu veranlassen.

(4) Es dürfen nur Materialien und Gasverbrauchseinrichtungen verwendet werden, die entsprechend den anerkannten Regeln der Technik hergestellt sind. Das Zeichen einer amtlich anerkannten Prüfstelle (zum Beispiel DVGW-Zeichen, GS-Zeichen) bekundet, dass diese Voraussetzungen erfüllt sind.

Wenn Ihr Haus oder Ihre Wohnung mit Erdgas beheizt wird, wissen Sie die Vorteile dieses umweltfreundlichen Brennstoffes zu schätzen.

Die Anwendungsbereiche für Erdgas im Haushalt sind heute vielfältiger denn je. Neben der Verwendung zur Beheizung und Warmwasserbereitung freuen sich viele Hobby-Köche auch über den Betrieb ihres Gasherdes mit Erdgas - als Alternative zum Strom. Neuerlich gibt es weitere Anwendungsgebiete für Erdgas, in denen dieser komfortable, sparsame und umweltfreundliche Brennstoff zum Einsatz kommt. Ob nun im Gaskamin, dem Terrassenheizstrahler oder dem Terrassengrill, in all diesen Bereichen kann sich der Erdgas-Verwender über die Vorzüge erfreuen.

Selbst zum äußerst kostengünstigen Trocknen der Wäsche kann man einen Erdgas-Wäschetrockner verwenden. Dies macht, neben der Entwicklung der hierfür erforderlichen Gasgeräte, die Erneuerung des für die Gasinstallation gültigen Regelwerkes TRGI (Technische Regel für Gasinstallationen) im Jahre 2008, möglich. Die TRGI regelt alles rund um Planung, Erstellung, Änderung, Instandhaltung und den Betrieb von Gasinstallationen und ist damit gleichermaßen verbindlich für Anlagenhersteller und Anlagenbetreiber. Die neue TRGI 2008 regelt nun auch die erforderlichen Instandhaltungsmaßnahmen und die korrekte Betriebsweise einer Gasinstallation.

Beides sind Anforderungen an den Betreiber, also Sie als Gasverwender bzw. Gaskunden. Ein wesentlicher Bestandteil der sicheren Betriebsweise einer Gasinstallation ist die regelmäßige Inspektion.

Diese kennen Sie auch von Ihrem Auto, welches in regelmäßigen Abständen in der Werkstatt und verpflichtend wiederkehrend zur Hauptuntersuchung (Volksmund TÜV) vorgeführt werden muss.

Die TRGI 2008 verpflichtet den Betreiber einer Gasinstallation zur wiederkehrenden Überprüfung seiner Anlage alle 12 Jahre.

Nach der erfolgten Überprüfung bekommen Sie ein Dokument hierüber, welches die Durchführung nachweist. Im Schadensfall haben Sie somit ein Dokument in der Hand, mit dem Sie das Einhalten Ihrer Betreiberpflicht gegenüber Netzbetreiber, Gebäudeversicherungen und anderen nachweisen können. Weiterhin kommen Sie so auch automatisch Ihrer Verkehrssicherungspflicht gegenüber anderen Bürgern nach. Sie sehen also, neben den vielen Vorzügen, die Sie bei der Verwendung von Erdgas nutzen, gibt es auch einige Pflichten. Die wiederkehrende Überprüfung ist von hohem Stellenwert. Für Sie ist es ein Leichtes, dem nachzukommen, da wir Ihnen diese als Dienstleistung ohne großen Aufwand für Sie anbieten. Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin mit uns.

Gebrauchsfähigkeit

Sie ist in drei Kategorien unterteilt:

  1. Unbeschränkte Gebrauchsfähigkeit ist gegeben, wenn die Gasleckmenge beim Betriebsdruck weniger als 1 Liter pro Stunde beträgt. Die Gasanlage kann weiter betrieben werden.
  2. Verminderte Gebrauchsfähigkeit ist gegeben, wenn die Gasleckmenge beim Betriebsdruck zwischen 1 und 5 Liter pro Stunde beträgt. Die Dichtheit der Gasanlage muss innerhalb von 4 Wochen wiederhergestellt werden.
  3. Keine Gebrauchsfähigkeit ist gegeben, wenn die Gasleckmenge beim Betriebsdruck mehr als 5 Liter pro Stunde beträgt. Die Gasanlage muss unverzüglich außer Betrieb genommen werden. Sie darf erst nach erfolgter Abdichtung wieder in Betrieb gehen.

Verantwortlich für die Durchführung bei häuslichen Gasinstallationen ist der Betreiber, der ein beim zuständigen Gasnetzbetreiber eingetragenes Vertragsinstallationsunternehmen (VIU, allgemein Ihr Installateur vor Ort) für die Überprüfung beauftragen muss.